Kosten

Gesetzliche Krankenkassen und Privatversicherungen

Die Kosten für die Behandlung werden von mir mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Als Privatversicherte müssen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über das jeweilige Vorgehen informieren. In der Regel erstatten die privaten Versicherungen Ihnen die Rechnungen, die sie von mir erhalten.

Ablauf

Nach vier sogenannten „Probatorischen Sitzungen“ beantrage ich in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt in der Regel zunächst 12 Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse. Sollte das gewünschte Ergebnis innerhalb dieser 12 Stunden nicht erreicht werden, können weitere 12 Stunden beantragt werden. Über ein Gutachterverfahren kann darüber hinaus eine Umwandlung in eine Langzeittherapie mit insgesamt bis zu 80 Sitzungen beantragt werden.

Selbstzahler

Als Selbstzahler steht Ihnen das erweiterte Spektrum meines Angebots zur Verfügung. Die Berechnung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP 2010).